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Förderung für die Website: Welche Programme es 2026 gibt und was sie tatsächlich fördern

Eine reine Website wird selten gefördert, ein Digitalisierungsprojekt eher. Welche Programme aktuelle Quellen nennen und worauf Sie vor dem Antrag achten.

Stapel Dokumente und Ordner

Gibt es eine Förderung für die neue Website? Für eine klassische Unternehmenswebsite allein gibt es sie nur selten. Gefördert werden meist Digitalisierungsprojekte, zu denen auch die Website gehört, und Beratung zur Digitalisierung. Dieser Artikel nennt die Programme, die in aktuellen Quellen auftauchen, und beschreibt, was sie fördern, welche Voraussetzungen typisch sind und wo Sie verlässliche Informationen finden.

Wann eine Website gefördert werden kann

Stand September 2026, ohne Gewähr

Förderprogramme ändern sich häufig. Sie werden aufgestockt, pausiert oder laufen aus. Die Angaben in diesem Artikel beruhen auf öffentlich zugänglichen Programmseiten und Übersichten und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Wir geben keine Förderzusagen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind allein die Richtlinien und die Auskunft der jeweiligen Förderstelle.

Fast alle Programme zur Digitalisierung verfolgen dasselbe Ziel: Unternehmen sollen Prozesse, Produkte und Dienstleistungen digitaler machen und ihre IT-Sicherheit verbessern. Eine Website, die vor allem informiert und Anfragen sammelt, gilt dabei meist als Marketing und fällt heraus. Anders sieht es aus, wenn die Website Teil eines Digitalisierungsprojekts ist. Die Tabelle zeigt eine Einschätzung auf Grundlage der Programmbedingungen, die wir unten vorstellen.

VorhabenFörderchanceWarum
Neue Website oder Relaunch ohne neue FunktionenGeringGilt meist als Standard-Website oder als Marketing
Website mit Online-Terminbuchung, Kundenportal oder Anbindung an Warenwirtschaft oder CRMMöglich, je nach ProgrammDie Website wird Teil betrieblicher Abläufe
Onlineshop auf Basis einer StandardvorlageGeringStandard-Webshops sind in manchen Programmen ausdrücklich ausgeschlossen
Beratung zu Digitalisierung oder Online-StrategieMöglichBeratungsprogramme fördern Analyse und Konzept, nicht die Umsetzung
SEO, Texte, Fotos, LogoGeringStandard-Online-Marketing und grafische Leistungen sind oft ausgeschlossen

Warum es kaum Förderung für eine reine Website gibt

Ein Blick in die Bedingungen des Digitalbonus.Bayern zeigt die Logik vieler Programme. Nicht gefördert werden dort unter anderem:

  • Standard-Webseiten, also herkömmliche Websites ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • Standard-Webshops, insbesondere auf Basis von Shop-Vorlagen
  • Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter
  • Grafische und redaktionelle Leistungen wie Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung
  • Maßnahmen, die bereits begonnen haben

Gefördert werden dort dagegen Leistungen externer Anbieter zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie zur IT-Sicherheit, einschließlich Einrichtung, Anpassung und Programmierung. Ausdrücklich genannt sind zum Beispiel Plattform- und Portallösungen wie Kunden- und Bewerberportale. Für Ihr Vorhaben heißt das: Klären Sie zuerst, welcher betriebliche Ablauf durch das Projekt digital wird, und erst danach, was die Website dazu beiträgt.

Beispiele, bei denen die Website Teil eines förderfähigen Projekts sein kann, sofern das jeweilige Programm das zulässt:

  • Eine Online-Terminbuchung, die direkt in Ihren Kalender oder Ihre Branchensoftware schreibt
  • Ein Kundenportal mit Login, in dem Kunden Aufträge, Dokumente oder Rechnungen abrufen
  • Ein Bewerberportal, das Bewerbungen strukturiert an Ihre Personalverwaltung übergibt
  • Ein Shop, der an Warenwirtschaft und Buchhaltung angebunden ist
  • Anfragestrecken oder Konfiguratoren, die Daten automatisch in Ihr CRM übertragen

Digital Jetzt und go-digital: Vorsicht bei älteren Artikeln

Viele ältere Artikel nennen noch das Bundesprogramm „Digital Jetzt“. Laut Bundeswirtschaftsministerium lief es bis zum 31. Dezember 2023, Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Es förderte Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in digitale Technologien und die Qualifizierung von Beschäftigten. In einem Praxisbeispiel des Ministeriums erhielt ein Reifenhändler eine Förderung für einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb, zusammen mit IP-Telefonie und elektronischer Warenannahme. Auch dort war die Website also Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens.

Unklar ist die Lage bei „go-digital“, einem Bundesprogramm für Beratung und Umsetzung digitaler Geschäftsprozesse, das in vielen Übersichten noch auftaucht. Selbst Anbieter, die es nennen, raten dazu, den aktuellen Programmstatus zu prüfen. Ob es in der beschriebenen Form weiterläuft, prüfen Sie am besten selbst in der Förderdatenbank des Bundes.

Förderung für die Website gab es in beiden Fällen meist nur als Teil eines größeren Pakets, und beide Programme sind inzwischen ausgelaufen oder in ihrem Status unklar. Achten Sie deshalb bei jeder Quelle, auch bei diesem Artikel, darauf, wann sie zuletzt aktualisiert wurde.

Programme, die aktuelle Quellen nennen

In den von uns ausgewerteten Quellen werden die folgenden Programme als aktuell beschrieben, die Angaben geben den Stand dieser Quellen wieder. Prüfen Sie vor jeder Planung auf der Seite der Förderstelle, ob das Programm noch Anträge annimmt und ob sich Bedingungen geändert haben.

Bundesweit eher Beratung als Umsetzung

  • BAFA, Förderung unternehmerischen Know-hows: ein Zuschuss für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, unter anderem zur Digitalisierung. Gefördert wird die Beratung, also Analyse, Konzept und Handlungsempfehlungen. Die Programmierung einer Website oder laufende Suchmaschinenoptimierung gehören nicht dazu. Die Förderquote hängt unter anderem vom Standort des Unternehmens ab. Eine Übersicht eines Anbieters von Anfang 2026 beschreibt das Programm als laufend.
  • INQA-Coaching: Gefördert werden Coachings zur digitalen Transformation von Arbeits- und Geschäftsprozessen durch zertifizierte INQA-Coaches, laut derselben Übersicht mit bis zu 80 Prozent der Coachingkosten für bis zu zwölf Coaching-Tage. Der Zugang läuft über autorisierte Erstberatungsstellen, vor Projektbeginn. Website und Online-Marketing kommen nur als Teil eines übergeordneten Veränderungsprozesses infrage, ein Website-Relaunch allein ist nicht förderfähig.
  • Mittelstand-Digital Zentren: kein Zuschuss, sondern Unterstützung vor Ort. Das Netzwerk des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben mit Praxisbeispielen, Demonstratoren und Veranstaltungen, was Digitalisierung bringen kann. Das Ministerium nennt es ausdrücklich als Alternative nach dem Ende von „Digital Jetzt“.

Landesprogramme

Die meisten Zuschüsse für die Umsetzung kommen von den Ländern. Diese Programme sind in den Quellen ausführlich beschrieben:

ProgrammFür wenWas gefördert wirdFörderung laut Quelle
Digitalbonus.Bayern StandardKleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Freie Berufe sind ausgenommen.Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie IT-SicherheitBis zu 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro. Förderfähige Ausgaben mindestens 4.000 Euro. Laufzeit bis 31.12.2027
Digitalbonus.Bayern PlusWie beim StandardVorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, etwa mit künstlicher Intelligenz, Robotik oder digitalen ZwillingenBis zu 50 Prozent, höchstens 30.000 Euro
Digi-Zuschuss HessenKleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit Betriebsstätte in HessenEinführung neuer digitaler Systeme und Verbesserung der IT-Sicherheit50 Prozent der Investition, bis zu 10.000 Euro
Digi-Beratung HessenKleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und freie Berufe in HessenBeratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen400 Euro je Tagewerk oder höchstens 50 Prozent des Honorars, bis zu 15 Tagewerke im Kalenderjahr

Daneben gibt es in mehreren Ländern Programme zur Digitalisierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie unterscheiden sich je nach Land stark in Zielgruppe, Förderhöhe und Mindestvolumen.

Typische Voraussetzungen

Jedes Programm hat eigene Regeln. In den ausgewerteten Quellen wiederholen sich aber einige Punkte:

  • Unternehmensgröße: Die meisten Programme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen. Viele orientieren sich an der KMU-Definition der EU, manche setzen engere Grenzen, der Digitalbonus.Bayern etwa nur für kleine Unternehmen.
  • Betriebsstätte: Landesprogramme fördern Unternehmen mit Betriebsstätte im jeweiligen Land, in der die Maßnahme auch eingesetzt wird.
  • Antrag vor Beginn: Das Projekt darf beim Antrag noch nicht begonnen haben. Beim Digitalbonus.Bayern gilt es schon als begonnen, wenn ein Auftrag erteilt wurde, auch mündlich. Dort dürfen Sie nach der Eingangsbestätigung des Antrags auf eigenes Risiko starten.
  • Branche und Rechtsform: Manche Programme schließen Gruppen aus, der Digitalbonus.Bayern zum Beispiel freie Berufe, Arztpraxen und Vereine. Der Digi-Zuschuss in Hessen bezieht freie Berufe dagegen ein.
  • Mindestbeträge: Kleine Vorhaben fallen teils heraus, beim Digitalbonus.Bayern etwa bei förderfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro.
  • Vorleistung: Zuschüsse werden in der Regel nach Abschluss ausgezahlt. Sie bezahlen also zunächst die volle Rechnung.
  • Nachweise: Nach dem Projekt reichen Sie Unterlagen wie Rechnungen, eine Projektmitteilung oder einen Verwendungsnachweis ein.
  • Formalien: Beim Digitalbonus.Bayern gehören etwa eine De-minimis-Erklärung und die Antragstellung über das ELSTER-Unternehmenskonto dazu.

Zur Orientierung die KMU-Definition der EU, an der sich viele Programme ausrichten. Maßgeblich sind immer die Regeln des jeweiligen Programms:

KategorieBeschäftigteJahresumsatzoder Jahresbilanzsumme
Kleinstunternehmenweniger als 10höchstens 2 Mio. Eurohöchstens 2 Mio. Euro
Kleines Unternehmenweniger als 50höchstens 10 Mio. Eurohöchstens 10 Mio. Euro
Mittleres Unternehmenweniger als 250höchstens 50 Mio. Eurohöchstens 43 Mio. Euro

Was diese Bedingungen für Ihr Unternehmen konkret bedeuten, etwa bei verbundenen Unternehmen oder steuerlichen Fragen, klären Sie mit der Förderstelle, Ihrer IHK oder Handwerkskammer und Ihrem Steuerberater.

So gehen Sie vor

  1. Vorhaben beschreiben

    Schreiben Sie auf, welcher Ablauf digital werden soll und was sich im Betrieb ändert. Also nicht „neue Website“, sondern zum Beispiel „Terminvergabe online statt per Telefon, direkt im Kalender der Werkstatt“.

  2. Programme recherchieren

    Suchen Sie in der Förderdatenbank des Bundes nach Programmen für Ihr Land, Ihre Unternehmensgröße und das Thema Digitalisierung. Ergänzend helfen die Seiten Ihres Landeswirtschaftsministeriums und der Förderbank Ihres Landes.

  3. Förderfähigkeit vorab klären

    Fragen Sie bei der Förderstelle nach, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich passt. Beim Digitalbonus Plus empfiehlt Bayern ausdrücklich, sich vorher an die zuständige Bezirksregierung zu wenden.

  4. Angebote einholen

    Lassen Sie sich Angebote geben, die nach Leistungen aufgeschlüsselt sind. So lassen sich förderfähige Teile wie Einrichtung und Programmierung von nicht förderfähigen wie Texten oder Fotos trennen.

  5. Antrag stellen, dann beauftragen

    Erteilen Sie keinen Auftrag, bevor der Antrag gestellt ist und das Programm den Start erlaubt. Sonst kann die Förderung entfallen.

  6. Umsetzen und belegen

    Setzen Sie das Projekt im bewilligten Rahmen um und sammeln Sie Rechnungen und Nachweise.

  7. Auszahlung beantragen

    Nach Abschluss reichen Sie die geforderten Nachweise ein. Erst danach wird der Zuschuss in der Regel ausgezahlt.

Planen Sie für Vorbereitung, Bearbeitung und Auszahlung genug Zeit ein. Je nach Programm und Förderstelle kann das Wochen bis Monate dauern.

Wo Sie aktuelle Informationen finden

  • Förderdatenbank des Bundes: die zentrale Suche unter foerderdatenbank.de mit Programmen von Bund, Ländern und EU
  • Landesministerien und Förderbanken: Die Wirtschaftsministerien und Förderinstitute der Länder veröffentlichen ihre Programme mit Richtlinien und Antragsportalen.
  • IHK und Handwerkskammer: Sie informieren ihre Mitglieder zu Förderprogrammen und Digitalisierung.
  • Wirtschaftsförderung: Die Wirtschaftsförderung Ihres Kreises oder Ihrer Stadt kennt regionale Programme und Ansprechpartner.
  • Mittelstand-Digital Zentren: Informationen und Praxisbeispiele rund um die Digitalisierung im Mittelstand.

Wenn keine Förderung passt

Für viele Unternehmen, die eine neue Website oder einen Relaunch planen, wird es am Ende keinen passenden Zuschuss geben. Verschieben müssen Sie das Vorhaben deshalb nicht, es lohnt sich aber, es mit Bedacht zu planen:

  • In Stufen planen: Mit einem Onepager oder einer schlanken Website starten und später ausbauen.
  • Prioritäten setzen: Zuerst die Seiten, die Anfragen bringen, danach Blog und Extras.
  • Kosten verstehen: Wovon der Preis abhängt, erklärt der Artikel Was kostet eine Website?.
  • Bestand prüfen: Manchmal reicht eine Überarbeitung statt eines Neubaus. Der kostenlose Website-Check zeigt, wo Ihre Website steht.
  • Kampagnen gezielt unterstützen: Für ein einzelnes Angebot genügt oft eine Landingpage statt einer ganzen neuen Website.

Website planen, mit oder ohne Förderung

Förderprogramm im Blick? Sagen Sie es uns früh

Wenn Sie eine Förderung beantragen möchten, sprechen Sie das im kostenlosen Erstgespräch an. Dann können wir Angebot und Zeitplan darauf abstimmen, damit Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen können. Das Festpreisangebot erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen, nach Leistungen aufgeschlüsselt, falls die Förderstelle das verlangt. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet allein die Förderstelle. Mehr zum Vorgehen lesen Sie auf der Seite Website erstellen lassen.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine Förderung für eine neue Website?

Für eine klassische Website allein nur selten. Programme wie der Digitalbonus.Bayern schließen Standard-Webseiten ausdrücklich aus. Chancen bestehen, wenn die Website Teil eines Digitalisierungsprojekts ist, etwa mit Kundenportal oder Anbindung an betriebliche Software, oder wenn Sie eine Beratung zur Digitalisierung fördern lassen.

Wird ein Website-Relaunch gefördert?

Ein reiner Relaunch mit neuem Design und neuen Texten fällt bei den meisten Programmen heraus. Bringt der Relaunch neue digitale Abläufe mit sich, etwa eine Online-Buchung mit Anbindung an Ihre Software, kann er je nach Programm Teil eines förderfähigen Vorhabens sein. Klären Sie das vor dem Auftrag mit der Förderstelle.

Darf ich die Agentur beauftragen, bevor der Antrag bewilligt ist?

In der Regel darf die Maßnahme vor dem Antrag nicht begonnen haben, und schon ein Auftrag kann als Beginn gelten. Manche Programme erlauben den Start nach der Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko, andere erst nach der Bewilligung. Maßgeblich ist die Richtlinie des jeweiligen Programms.

Wird Suchmaschinenoptimierung gefördert?

Laufende SEO gilt in Programmen wie dem Digitalbonus.Bayern als Standard-Online-Marketing und ist ausgeschlossen. Eine strategische Beratung zu Digitalisierung und Online-Marketing kann dagegen Teil einer geförderten Unternehmensberatung sein, etwa über die BAFA.

Muss ich eine Förderung zurückzahlen?

Zuschüsse sind in der Regel nicht rückzahlbar, Darlehen dagegen schon. Unter welchen Bedingungen ein Zuschuss zurückgefordert werden kann, regeln Richtlinie und Bescheid. Im Zweifel fragen Sie die Förderstelle oder Ihren Steuerberater.

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Dominik Plaszewski

Dominik PlaszewskiGeschäftsführer
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